Marine Le Pen, Vorsitzende des Rassemblement National (RN), wurde von einem französischen Gericht in Paris zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro, drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung (elektronische Überwachung), sowie 45 Monaten Wahlunfähigkeit verurteilt, davon 30 Monate auf Bewährung.
Ein französisches Berufungsgericht hat die Verurteilung Le Pens wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt, die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter allerdings dabei verkürzt. Die Anhörung dauerte rund vierzig Minuten.
Le Pen sowie weitere aktuelle und ehemalige Parteimitglieder wurden im Frühjahr 2025 in erster Instanz für schuldig befunden. Aus Sicht der Richter stand die Politikerin im Zentrum eines Systems der Veruntreuung und führte dieses mit "Entschlossenheit und Autorität", so die Urteilsbegründung aus dem Vorjahr.
Das Gericht entschied heute, dass Le Pen "für 45 Monate von der Ausübung öffentlicher Ämter ausgeschlossen ist, wobei 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden", so Agenturmeldungen. Damit bleibt ihr der Weg für eine Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2027 theoretisch offen. Im dritten Jahr muss die Politikerin laut Le Monde zudem "eine Fußfessel tragen".
Wesentlicher Punkt des heutigen Urteils ist, dass die Berufungsrichter die Dauer ihres Ausschlusses von öffentlichen Ämtern von fünf Jahren auf 45 Monate verkürzt haben. Von diesen 45 Monaten sind dabei 30 zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet im Endeffekt, dass Le Pen laut Le Parisien "nur 15 Monate lang nicht wählbar war". Ihre Sperrfrist begann am 31. März 2025, "unmittelbar nach der ursprünglichen Verurteilung, somit ist sie faktisch bereits abgelaufen".
Die verurteilte Politikerin hatte laut Medienberichten in der Vergangenheit ausgeschlossen, unter den Bedingungen einer Verurteilung bei den Präsidentschaftswahlen im kommenden Jahr anzutreten. Heute Abend um 20 Uhr will sie demnach den Bürgern im Fernsehen verkünden, ob sie final kandidiert. Sollte Le Pen nicht kandidieren, gilt Parteikollege Jordan Bardella als aussichtsreichster Kandidat des RN.
Die Französinnen und Franzosen wählen am 18. April und 2. Mai 2027 in voraussichtlich zwei Runden ein neues Staatsoberhaupt. Präsident Emmanuel Macron kann nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten. Dem RN werden laut Umfragen hohe Siegchancen zugetraut.
Nicolas Crochet, Wirtschaftsprüfer des RN, wurde vom Berufungsgericht laut Le Monde "zu drei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung, einer Geldstrafe von 70.000 Euro und einem dreijährigen Verbot der Wählbarkeit verurteilt".
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